Wissenswertes

Was darf ich mit meinem Fahrzeug ziehen?

Nachstehend bieten wir Ihnen eine kleine Orientierungshilfe zu Ihrer Information an.

Ihr Fahrzeug muss über eine typgerechte und zugelassene Anhängerkupplung verfügen.

Die Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines Anhänger ziehen darf. Die „Zulässige Gesamtmasse“ des einzelnen Anhängers ist hierbei nicht entscheidend, sondern es gilt ausschließlich der maximal zulässige Wert, den Ihr Zugfahrzeug gemäß der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ziehen darf (siehe O1 gebremst und O2 ungebremst).

Das Gewicht der Ladung und das Leergewicht des Anhängers müssen zusammengerechnet werden und es kommt drauf an, ob der Anhänger gebremst oder ungebremst ist.

Beispiel:
Ihr Fahrzeug darf 1.300 kg ziehen.
Dürfen Sie einen Anhänger mit einem zugelassenen Gesamtgewicht (zlGg) von 2.000 kg anhängen?

Ja das dürfen Sie!
Nur, das LEERGEWICHT VOM ANHÄNGER PLUS IHRER LADUNG zusammengerechnet, darf in diesem Fall nicht höher als 1.300 kg sein.

Änderungen, Irrtum, Schreibfehler etc. jederzeit vorbehalten
zlGg = zulässiges Gesamtgewicht

Stand: 2020-216-2342